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Seit 2012 steht das SEPA-Verfahren für innereuropäische Überweisungen im sog. "SEPA-Raum" zur Verfügung. Bei SEPA-Überweisungen und -Lastschriften werden anstelle der deutschen Kontonummer und Bankleitzahl eine internationale Kontonummer (IBAN) verwendet. Eine deutsche IBAN erkennen Sie daran, dass sie mit den Buchstaben DE beginnt.
DE23100000001234567890
Länge: Immer 22 Zeichen für deutsche IBANs, bei internationalen IBANs 15 bis 31 Zeichen.
Beim SEPA-Lastschriftverfahren benötigt der Zahlungsempfänger ein Mandat, das ihm vom Zahler erteilt wird. Weite Informationen hierzu finden Sie auf unserer Website.
SEPA Lastschriften werden in verschiedene Geschäftsvorfälle unterteilt. Einzellastschrift, Erstlastschrift und Folgelastschrift. Bei den beiden letzteren handelt es sich um sogenannte "Mehrfachmandate" da bei Lastschriften von der entsprechenden Person, die selbe Mandatsreferenz benutzt wird. Bei einem Mehrfachmandat wird das Datum der Erstlastschrift gespeichert. Wird bei einer neuen Lastschrift eine Mandatsreferenz angegeben, zu der in SEPA-Transfer bereits eine Erstlastschrift gespeichert ist, so wird die neue Lastschrift als Folgelastschrift angelegt. Ab SEPA-Standard Version 3.0 werden alle wiederkehrenden Lastschriften mit Mandat für wiederkehrende Lastschriften angelegt, da Erstlastschriften ab dieser Version nicht mehr benötigt werden.